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Der Beginn einer neuen Trainingsgruppe steht kurz bevor. Dieser Umstand bereitet mir Kopfzerbrechen, denn grundsätzlich habe ich lange überlegt, ob wir überhaupt eine „Hundeschule“ für Therapiehunde starten. Meine Bedenkzeit betrug ungefähr vier Jahre.

Warum? Der deutsche Markt bietet über 500 Anbieter im Bereich der tiergestützten Interventionen. 99% davon sind privatwirtschaftlich ausgerichtet. Hundeschulen, private Institute, Vereine (wie wir). Jeder kocht sein eigenes Süppchen, die Anzahl der s.g. „Therapiehundeprüfungen“ steigt ins unermessliche, jede einzelne davon ist vom jeweiligen Anbieter selbst ausgedacht, viele enthalten tierschutzwidrige Elemente.

Die Österreicher sind in dieser Hinsicht weiter. Das tiergestützte Thema, die Therapiehunde, sind dort bereits in Händen des entsprechenden Ministeriums. Die Politik geht Hand in Hand mit Forschung und Wissenschaft. Perfekt!

Natürlich gibt es auch in Deutschland Anbieter, die sich seit Jahren sehr ernsthaft Gedanken machen. Für den Suchenden, der sich mit seinem Hund auf den Weg macht, ist der Markt allerdings leider unüberschaubar.

Daher an dieser Stelle kurz die Klärung der wichtigsten Grundlagen:

  1. Die Ausbildung eines Therapiehundes / Therapiebegleithundes

  2. Qualifizierungsmaßnahmen „Tiergestützte Interventionen“

  3. Sachkundenachweis §11 TierSchG

Der Therapiehund

Das österreichische Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz definiert in seiner Richtlinie für Therapiehunde wie folgt:

„Der Therapiehund ist ein mit seinem Halter und seiner Halterin für die therapeutische Arbeit ausgebildeter und geprüfter Hund, der durch gezielten Einsatz positive Auswirkungen auf das Erleben und Verhalten von Menschen mit Behinderung erzielen soll. Der Hund hilft durch seine Anwesenheit und ist Teil des therapeutischen Konzepts.“

Es geht als um den Hund. Wichtig dabei zu bedenken: der Hund ist nicht die therapeutische/pädagogische Fachkraft! Nur den Hund auszubilden reicht nicht!

Was kann ein Therapiehundetraining?

Das  Therapiehundetraining kann sich der bestmöglichen Ausbildung des individuellen Hundes widmen.

In unserem Fall heißt das z.B.

  • eine intensive Vorbereitung auf den DHVE-/BHV-Hundeführerschein,
  • umfassende Wissensvermittlung zu
    • Ethologie,
    • Ausdrucksverhalten,
    • Stressmanagement,
    • Medical Training
    • und vieles mehr, um ein souveräner Hund und ein vertrautes Team zu werden
  • intensives, einsatzspezifisches Coaching!

Fortbildungamaßnahmen „Tiergestützte Interventionen“

An dieser Stelle geht es um den Input für den Menschen. Der Gesetzgeber definiert die Voraussetzung für entsprechende Berufsgruppen, denen die Arbeit am Menschen erlaubt ist. Das sollte die Basis sein.

Für den tiergestützten Kontext benötigt es darüber hinaus mehr, z.B. die Fachkenntnis zu Indikationen, Wirkungsweisen, gesetzlichen Bestimmungen, Hygienemaßnahmen, Zoonosen, Tierschutzethik, Ethologie, Lernverhalten und Training, Durchführung tiergestützter Interventionen, Dokumentation, Evaluation und vieles mehr sowie umfassende, tierartspezifische Sachkenntnis und Praxiserfahrung!

Die IHK Potsdam geht derzeit als erster öffentlich-rechtlicher Anbieter mit einem Zertfikatslehrgang Tiergestützte Interventionen (IHK-Zertifikat) an den Start. Zum Jahresabschluss 2017 erwarten wir den ersten Pilotlehrgang.

Parallel dazu etabliert sich das bundesweit agierende Qualitätsnetzwerk Tiergestützte Interventionen, ein wachsender Verbund von Vereinen, Verbänden und öffentlichen Institutionen. Aktuell dabei sind zum Beispiel der Deutsche Tierschutzbund, der Berufsverband Hundeerzieher & Verhaltensberater e.V., die Jugendhilfe Nordwestbrandenburg e.V., die Kinderschutzengel e.V., die Medizinische Hochschule Brandenburg mit den Ruppiner Kliniken, die IHK Potsdam sowie die Deutsche Gesellschaft für Tiergestützte Therapie e.V.

Sachkundenachweis §11 TierSchG

Dritter und wichtigster Punkt! Niemand im tiergestützten Bereich sollte ohne diese behördliche Genehmigung in Einsatz gehen.

Hier gehts zum §11 TierSchG

Per Definition zählen die tiergestützten Interventionen zum Punkt Tiere im gewerblichen Einsatz, verfeinert zu Tiere im sozialen Einsatz.

Für die Überprüfung zuständig ist das regionale Veterinäramt. Für jede Tierart mit der man arbeitet, ist eine gesonderte Sachkunde nachzuweisen. Je nach Wegstrecke zu den Einsatzorten, muss man sich darüber hinaus zusätzlich um die Transportsachkunde bemühen.

Warum ist der Sachkundenachweis wichtig?

  • Er ist behördlich vorgeschrieben und wird zunehmend überprüft
  • Er ist ein grundlegendes Qualitätsmerkmal
  • Er ist ein Instrument zur Sicherung des Tierschutzes
  • Er kann im Zuge eines Schadens-/Versicherungsfalles abgefragt werden

Was gilt es noch zu beachten?

  • Anbieter, die Therapiehunde ausbilden, benötigen den s.g. „Trainerschein“, die erweiterte Sachkunde nach §11 Abs.8!
    • Achten Sie darauf, wenn Sie mit Ihrem Hund in Fortbildung gehen!
    • Zudem macht es natürlich inhaltlich Sinn, wenn entsprechende Trainer selbst über Fachkenntnis im therapeutischen/sozialen Bereich verfügen.
  • Anbieter von Fortbildungen „Tiergestützte Interventionen“ (dazu zählen Therapie, Pädagogik, Besuchs- und Schulhunde u.a.) sollten Sie als zukünftige Fachkraft auf den Erwerb des Sachkundenachweises §11 vorbereiten. Alles andere ist nicht mehr zeitgemäß. Ihre Behörde wird den Nachweis von Ihnen fordern.

Schlusswort

Nach all‘ diesen ernsten Worten und Ermahnungen, bleibt abschließen noch das Wichtigste zu sagen:

Die Arbeit mit einem souveränen Hund an der Seite, glückliche Klientenaugen und entspannte Einsätze, sind das Beste, was einem in einem sozialen Beruf passieren kann! Lassen Sie sich durch augenscheinliche Hürden nicht von diesem Traumjob abbringen! Jeder Weg beginnt mit einem ersten Schritt.

Ich wünsche Ihnen viel Freude und Erfolg!

 

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